Amtswege & Koordination


 

 

Der Tod tritt ein, wenn die Zeit gekommen ist. Wann und auch wo dieses passiert, ist meist nicht abzusehen. Das Unvermeidliche kann sich daheim, in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignen - aber auch auf Reisen, am Arbeitsplatz, im Wald, beim Sport, auf der Straße, natürlich ebenso im Ausland.

 

Somit heißt es, verstorbene Menschen unter unterschiedlichen Vorzeichen und Voraus-setzungen abzuholen und zu überführen. Dabei sind viele gesetzliche Richtlinien zu beachten, es braucht Zusammenarbeit mit Medizinern, mit Behörden und Institutionen, sowie ebenso mit Bestatterkollegen.

 

In jedem Fall muss es die sogenannte Sterbeurkunde geben - die einen Todesfall nachweist und die benötigt wird, um Verschiedenes ab- und umzumelden.

Sterbeurkunden werden von Standesämtern ausgefertigt. Dazu werden persönliche Dokumente der/s Verstorbenen (möglichst in Originalausfertigung) benötigt. Das sind:

  • Geburtsurkunde (vor dem 1. 1. 1939 Geburts- und –Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsbürgern Reisepass)
  • Meldezettel (vom letzten aufrechten Wohnsitz)
  • Heiratsurkunde (vor dem 1. 8. 1938 Trauschein)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Scheidungsdekret
  • Verleihungsurkunde (Nachweis von Akademischen Graden)

Vorgenannte persönliche Dokumente und ein medizinisches Attest, der sogenannte Totenbeschaubefund, werden von uns dem jeweiligen Standesamt vorgelegt. Wir besorgen also, wenn die Angehörigen das möchten, die Sterbeurkunde - beispielsweise im Zuge einer Überführung.

Überführungen müssen es in jedem Fall angezeigt werden, wobei es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt. Ebenso unterschiedlich sind natürlich die einzuhaltenden Richtlinien, wenn es sich um Überführungen vom und ins Ausland bzw. um Flugtransporte handelt.  


Wichtig in der Arbeit des Bestatters ist Zusammenarbeit sowie sorgsam

und gesetzeskonform alle notwendigen Behördenwege zu erledigen.