Vorsorge & Verfügung


Immer mehr Menschen ist es ein Anliegen, schon zu Lebzeiten das Danach regeln zu wollen. Diesbezügliche Fragen sind bei uns mittlerweile fast an der Tagesordnung - und zunehmend münden die Gespräche dann auch in Entscheidungen und verbindlichen Vereinbarungen. 

Die Beweggründe der Menschen, vorsorgen zu wollen, sind vielschichtig. Das reicht vom eigenen guten Gefühl des Wissens, die Familie für später entlasten zu können, bis zur Sorge, dass sich niemand um ein würdevolles Begräbnis kümmern könnte - selbst wenn es Familie gibt.

 

Um für sich entscheiden zu können, welche Art der Vorsorge man haben möchte, braucht es natürlich offene und klärende Gespräche, und meist Antworten auf viele Fragen. Dies ist klarerweise nicht telefonisch machbar, sondern muss persönlich erfolgen, und es ist ratsam, sich dafür Zeit zu nehmen. Wir stehen Ihnen jedenfalls mit unserer Erfahrung und mit unserem Fachwissen Rede und Antwort, informieren und beraten Sie gerne. 

 

Vorsorge zu Lebzeiten bieten mittlerweile nicht nur viele Versicherungen sondern auch viele Banken an, sodass man in unterschiedlichster Art und und Weise Geld zweckgebunden hinterlegen kann. Wenn man solche Vereinbarungen eingeht, ist es - so unser Rat - sehr wichtig, darauf zu achten, dass angesparte Beträge mit dem Ableben ausbezahlt werden, sodass die angestrebte budgetäre Entlastung der Angehörigen auch wirklich zur richtigen Zeit passiert - und nicht z.B. Kinder oder Kindeskinder die Kosten tragen müssen, weil finanzielle Mittel erst mit Durchführung des Nachlassverfahrens viele Monate nach dem Tode ausgelöst werden können. 

 

Es ist also eine Sache, Geld zur Seite zu legen. Eine weitere, dass eine spätere Verabschiedung nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen ablaufen und somit auch rechtsverbindlich festgelegt werden soll. Die Möglichkeit, Ablauf und Art des eigenen Begräbnisses bis ins Detail zu bestimmen, gibt es nämlich ebenso, indem man eine sogenannte Bestattungsverfügung abschließt. Dabei wird - juristisch hieb- und stichfest - niedergeschrieben, welche Art von Verabschiedung gewünscht wird, wie z. B. Sarg, Urne, Parten, Erinnerungsbilder und Musik sein sollen, in welcher Kleidung man seinen letzten Weg gehen möchte, ob Priester oder Nachrufsprecher die Zeremonie durchführen, welcher Steinmetz oder Blumenbinder einbezogen werden soll. Aufgrund der besprochenen Wünsche werden zu erwartende Kosten berechnet - wobei mögliche Szenarien, wie etwa Eintritt des Todes daheim, an einem Sonn- oder Feiertag, in einem nahen oder weiter entfernt gelegenen Krankenhaus - mitbedacht werden müssen.

Nach ausführlichen Gesprächen, wenn für Sie alles geklärt ist und alle Ihre Überlegungen gereift sind, wird ein entsprechendes Vertragswerk erstellt, welches schon zu Lebzeiten das Danach ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend regelt.